Wir nehmen die Rechte von Immobilieneigentümern wahr und schützen ihr Eigentum durch exzellentes kaufmännisches und technisches Verwalten.
Sie suchen einen guten Vermieter?
Dann sind 3 Fragen relevant.
Wer ist bereit, sich zu bemühen?
Wer wird gute Mieter präsentieren?
Wie lange dauert es?
Der Beruf des Hausverwalters zählt zu denen, die auch nach der letzten Novelle ohne den Nachweis des Bestehens einer längeren berufsbezogenen Ausbildung nebst Prüfung ergriffen werden können. Die Berufsbezeichnung ist demzufolge nicht geschützt, sodass sich quasi jeder als Hausverwalter ausgeben kann, der regelmäßig an lapidaren Fortbildungen teilnimmt. Dies kann dann problematisch werden, wenn der Verwalter aufgrund mangelhafter Kenntnisse oder auch wegen einer unprofessionellen Haltung gegenüber seinen Auftraggebern und den ihm anvertrauten Wertpositionen Fehler macht. Solch ein Fehlverhalten eines Verwalters kann zu beachtlichen Schäden führen, wie die Praxis regelmäßig zeigt. Auch die Themen „Zuverlässigkeit“ und „Erreichbarkeit“ führen oft zu Streit zwischen Verwaltern und Auftraggebern.
Als Hausverwaltung von wohnwirtschaftlich und gewerblich genutzten Immobilien sind wir nicht nur für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Abrechnung zuständig, sondern vor allen Dingen auch für technische Belange und den Substanzerhalt bzw. die -entwicklung der Liegenschaft(en) sowie eine ertragreiche Vollvermietung und wenig bis keine Mieterfluktuation. Wir steigern den Wert Ihrer ImmobIlie(n). Zudem sorgen wir für ein geordnetes Miteinander der Mieter untereinander.
Wir kümmern uns so sorgfältig um Ihr Objekt, als ob unser eigenes wäre und sind sowohl für Sie als auch für Ihre Mieter über die modernen Kommunikationsmittel während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar. Auf Wunsch bieten wir auch Notdienste an. Wir handeln generell ohne Zeitverzug.
Für Besitzer von kleinen Mehrfamilienhäusern bis zu großen Gewerbe- und Wohnkomplexen mit mehreren hundert Einheiten bieten wir maßgeschneiderte Lösungen. Hierbei haben wir uns auf die jeweiligen Besonderheiten eingestellt, sofern es sich um Privatbesitz, Erbengemeinschaften, Besitzgesellschaften, Family Offices, Fonds-Gesellschaften oder auch um Immobilien in Verwertungsphasen handelt.
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Nun sind es noch 3 Schritte und Sie können sich vieler Probleme mit Ihren Immobilien entledigen.


