So manche Verwaltung bemüht sich, ihre eigenen Handwerker zu beauftragen, weil sie die Wertschöpfung aus deren Tätigkeit für sich selbst realisieren möchte. Oder es werden vorzugsweise Firmen beauftragt, mit denen „Provisionsvereinbarungen“ bestehen. Banken verfahren auch oft so, dass sie Verwaltern Geld für Vermittlungen anbieten.

Bei uns werden Rückvergütungen an unsere Auftraggeber weitergeleitet oder wir vereinbaren direkt Nettokonditionen. Unsere Kunden profitieren von unseren Verhandlungserfolgen und unserer Nachfragemacht unmittelbar.

Grundsätzlich hat aber unser jeweiliger Auftraggeber auch direkten Einfluss darauf, welche Dienstleister wir in seinem Namen beauftragen. Das muss auch so sein.