Hausverwaltung und WEG-Verwaltung im Ruhrgebiet.
Wählen Sie Ihre Stadt. Jede regionale Eintrittsseite beschreibt die örtlichen Gebäudestrukturen und Besonderheiten.
Die Standortseiten führen unmittelbar zur örtlichen Hausverwaltung oder WEG-Verwaltung.
Marl
Marl verbindet planmäßig entwickelte Wohnquartiere der Nachkriegszeit mit älteren Siedlungskernen, Bergarbeiterquartieren, Einfamilienhauslagen und dörflich geprägten Randbereichen. Zwischen Stadtkern, Hüls, Drewer und A…
Herne
Herne ist kompakt, dicht bebaut und zugleich durch die historisch eigenständigen Stadtteile Herne und Wanne-Eickel geprägt. Mehrgeschossige Mietshäuser, ehemalige Zechen- und Arbeitersiedlungen, Nachkriegsbauten, kleine …
Wesel
Wesel verbindet eine kompakte Kernstadt mit weitläufigeren, teils ländlich geprägten Ortsteilen auf beiden Rheinseiten. Innerstädtische Mehrfamilienhäuser, Nachkriegsquartiere, neuere Wohnanlagen, Einfamilienhausgebiete …
Bochum
Bochum besitzt einen ausgesprochen heterogenen Immobilienmarkt: urbane Mehrfamilienhäuser und Studentenwohnungen in innenstadtnahen Quartieren, bürgerliche Wohnlagen im Süden, gewachsene Bestände in Wattenscheid, ehemali…
Herten
Herten vereint ehemalige Zechen- und Werkssiedlungen, kompakte Wohnquartiere, den historischen Bereich Westerholt, Einfamilienhauslagen und grünere Randbereiche. Der Gebäudebestand ist vielerorts durch die industrielle E…
Bottrop
Alt-Bottrop ist geprägt von einer Mischung aus kompakten innerstädtischen Quartieren, ehemaligen Bergarbeitersiedlungen, Nachkriegsbeständen, Einfamilienhauslagen und industriell beeinflussten Randbereichen. Kirchhellen …
Dorsten
Dorsten ist ein Flächenmarkt: städtische Quartiere in Altstadt, Feldmark, Hardt, Holsterhausen und Hervest stehen dörflichen oder ländlicheren Bereichen wie Lembeck, Rhade, Deuten und Östrich gegenüber. Wulfen ergänzt gr…
Dortmund
Dortmund ist kein einheitlicher Immobilienmarkt, sondern ein Geflecht sehr unterschiedlicher Stadtbezirke: dichte Altbauquartiere, universitätsnahe Wohnlagen, bürgerliche Viertel, ehemalige Industriestandorte, große Nach…
Duisburg
Duisburg umfasst sieben Stadtbezirke und stark unterschiedliche Immobilienwelten: historische Quartiere am Innenhafen, dichte Gründerzeitbestände, Arbeitersiedlungen im Norden, Hafen- und Industrienähe, großflächige Nach…
Gladbeck
Gladbeck ist durch kompakte Wohnquartiere, ehemalige Bergarbeitersiedlungen, Nachkriegsbestände, Einfamilienhauslagen und unterschiedlich entwickelte Stadtteile geprägt. Rentfort-Nord, Brauck, Butendorf, Zweckel oder Sch…
Dinslaken
Dinslaken liegt am Übergang zwischen Ruhrgebiet und Niederrhein. Die Stadt verbindet einen kompakten Kern, ältere Arbeitersiedlungen wie Lohberg, gewachsene Wohnlagen in Hiesfeld und Eppinghoven sowie grünere, kleinteili…
Oberhausen
Oberhausen besteht aus deutlich unterschiedlichen Teilmärkten: dichte Quartiere in Alt-Oberhausen, Lirich oder Osterfeld, gewachsene Siedlungen, größere Nachkriegsbestände sowie grünere und stärker eigentumsorientierte L…
Borken
Borken im Westmünsterland unterscheidet sich deutlich von den dichten Ruhrgebietsstädten. Neben dem städtischen Kern und Gemen prägen dörfliche Ortsteile, kleinere Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnanlagen, Einfamilienhäu…
Essen
Essen verbindet dichte innerstädtische Mehrfamilienhausquartiere und gemischt genutzte Lagen mit hochwertigen Wohngebieten im Süden. Rüttenscheid, Frohnhausen, Holsterhausen, Steele, Werden, Kettwig oder Bredeney unterscheiden sich deutlich hinsichtlich Gebäudestruktur, Mietmarkt und Eigentümererwartung. Die Verwaltung muss diese Teilmärkte differenziert behandeln und kaufmännische Ordnung mit planvoller technischer Betreuung verbinden.
Gelsenkirchen
Gelsenkirchen ist der Heimatmarkt von Verwaltung.Ruhr. Die Stadt verbindet die eigenständigen Strukturen von Buer und der südlichen Kernstadt mit Bergarbeiterquartieren, Altbauten, Nachkriegsbeständen, Einfamilienhauslag…
Recklinghausen
Recklinghausen verbindet die historische Innenstadt und dichte innenstadtnahe Viertel mit bürgerlichen Wohnlagen, grüneren Randbereichen und ehemaligen Bergbauquartieren im Süden. Der Immobilienbestand reicht von Altbaut…
Kirchhellen
Kirchhellen nimmt den grünen, flächenmäßig großen Norden Bottrops ein und unterscheidet sich deutlich von Alt-Bottrop. Der dörfliche Kern, Grafenwald, Feldhausen und die ländlichen Bauerschaften sind durch Einfamilienhäu…
Mülheim an der Ruhr
Mülheim an der Ruhr verfügt über ausgesprochen unterschiedliche Wohnlagen: dichte innerstädtische Quartiere, Altbauten, bürgerliche und hochwertige Lagen an der Ruhr, gewachsene Stadtteile wie Saarn und Broich, Nachkrieg…
Hausverwaltung Mülheim an der Ruhr
WEG-Verwaltung Mülheim an der Ruhr
Glossar: Fachbegriffe zu den Themen WEG & Hausverwaltung
- Abrechnungsspitze
- Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den Vorauszahlungen der Eigentümer in der Jahresabrechnung.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Amtliche Bescheinigung, dass eine Wohnung baulich abgeschlossen ist – Voraussetzung für die Bildung von Wohnungseigentum.
- Abnahmeprotokoll
- Dokumentation der Übergabe einer Wohnung oder Immobilie, meist bei Ein- oder Auszug.
- Allgemeine Vertragsbedingungen
- Standardisierte Regelungen, die für alle Miet- oder Verwalterverträge gelten.
- Ausschreibung
- Einholung von Angeboten, z. B. für Handwerkerleistungen oder Versicherungen.
- Bauliche Veränderung
- Maßnahme, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung hinausgeht und der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft bedarf.
- Baugenehmigung
- Öffentlich-rechtliche Erlaubnis zur Durchführung eines Bauvorhabens.
- Baulast
- Öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zugunsten eines anderen Grundstücks.
- Beschluss
- Entscheidung der Eigentümerversammlung, die mit Mehrheit gefasst wird und für alle gilt.
- Beschlusssammlung
- Verzeichnis aller Beschlüsse der Eigentümerversammlungen, das die Hausverwaltung führen muss.
- Betriebskosten
- Kosten, die dem Eigentümer durch den laufenden Betrieb eines Gebäudes entstehen, z. B. Heizung, Müll, Wasser.
- Betriebskostenabrechnung
- Jährliche Abrechnung der umlagefähigen Kosten gegenüber Mietern.
- Brandschutz
- Maßnahmen zur Vermeidung oder Eindämmung von Bränden in Gebäuden.
- Eigentümerversammlung
- Regelmäßiges Treffen der Eigentümer einer WEG zur Abstimmung über gemeinschaftliche Belange.
- Eigentümergemeinschaft
- Gesamtheit aller Wohnungseigentümer eines Hauses oder einer Anlage.
- Einberufung
- Formelle Einladung zur Eigentümerversammlung.
- Erhaltungsaufwand
- Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung der gemeinschaftlichen Immobilie.
- Erhaltungsrücklage
- Ansparung von Mitteln für zukünftige Instandhaltungen in der WEG.
- Fälligkeit
- Zeitpunkt, zu dem ein Betrag (z. B. Hausgeld) gezahlt werden muss.
- Fenstererneuerung
- Kann je nach Teilungserklärung Gemeinschafts- oder Sondereigentum betreffen.
- Gemeinschaftseigentum
- Teile des Gebäudes, die allen Eigentümern gemeinsam gehören, z. B. Dach, Treppenhaus.
- Hausgeld
- Monatlicher Beitrag der Eigentümer zur Deckung der laufenden Kosten der WEG.
- Hausordnung
- Regelwerk für das Zusammenleben in einer Wohnanlage.
- Hausverwaltung
- Verwaltung von Mietobjekten und WEGs im Auftrag der Eigentümer.
- Heizkostenabrechnung
- Verteilung der Heizkosten nach Verbrauch und festen Anteilen.
- Instandhaltung
- Maßnahmen zur Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit von Bauteilen.
- Instandhaltungsrücklage
- Rücklage zur Finanzierung zukünftiger Instandsetzungsmaßnahmen.
- Jahresabrechnung
- Gegenüberstellung der tatsächlichen Kosten mit den geleisteten Zahlungen der Eigentümer.
- Kostenverteilungsschlüssel
- Modus, nach dem die Kosten auf die Eigentümer umgelegt werden.
- Lageplan
- Kartografische Darstellung eines Grundstücks zur Orientierung.
- Mängelanzeige
- Mitteilung eines Schadens oder Mangels an den Verwalter.
- Mehrheitsbeschluss
- Beschluss, der mit einfacher Mehrheit der anwesenden Eigentümer gefasst wird.
- Mietverwaltung
- Verwaltung von vermieteten Objekten im Auftrag des Eigentümers.
- Modernisierung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse, z. B. Dämmung, neue Fenster.
- Nutzfläche
- Fläche, die tatsächlich genutzt werden kann, exklusive Verkehrsflächen.
- Objektbetreuung
- Laufende Kontrolle und Koordination von Dienstleistungen am Objekt.
- Protokoll
- Schriftliche Zusammenfassung der Beschlüsse und Diskussionen der Eigentümerversammlung.
- Räum- und Streupflicht
- Pflicht zur Schneeräumung und Eisbeseitigung, oft auf Eigentümer oder Dienstleister übertragen.
- Rücklagenbildung
- Ansparung von Geldmitteln für zukünftige Maßnahmen.
- Sanierung
- Umfassende bauliche Maßnahmen zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands.
- Sondereigentum
- Teile des Gebäudes, die im Alleineigentum stehen, z. B. Wohnung, Keller.
- Sondernutzungsrecht
- Exklusives Nutzungsrecht an Gemeinschaftseigentum, z. B. Gartenanteil.
- Teilungserklärung
- Notarielles Dokument, das das Eigentum am Gebäude und dessen Aufteilung regelt.
- Treppenhausreinigung
- Kann durch Dienstleister oder im Wechsel durch Eigentümer erfolgen.
- Trittschallschutz
- Technische Maßnahme zur Reduktion von Gehgeräuschen in Gebäuden.
- Umlageschlüssel
- Kennziffer für die Verteilung von Kosten unter den Eigentümern.
- Verbrauchserfassung
- Erfassung individueller Verbräuche z. B. von Heizenergie und Wasser.
- Verkehrssicherungspflicht
- Pflicht, Gefahrenquellen auf dem Grundstück zu beseitigen.
- Verwalterbestellung
- Formeller Beschluss über die Beauftragung eines Hausverwalters.
- Verwaltervertrag
- Vertrag, der die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Verwalters regelt.
- Versammlungsniederschrift
- Offizielles Protokoll der Eigentümerversammlung.
- Versicherungen
- Gebäude-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Elementarversicherungen im Rahmen der Verwaltung.
- Vorausschau
- Geplante wirtschaftliche Vorschau auf das kommende Jahr in der WEG.
- Wärmemengenzähler
- Messgerät zur Erfassung des individuellen Wärmeverbrauchs.
- WEG
- Wohnungseigentümergemeinschaft – Zusammenschluss aller Eigentümer einer Immobilie.
- WEG-Verwaltung
- Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
- Wohnflächenberechnung
- Ermittlung der Wohnfläche nach DIN oder Wohnflächenverordnung.
- Zahlungsverzug
- Nicht fristgerechte Zahlung von Hausgeld oder Miete.
- Zustimmungserfordernis
- Maßnahmen, die nur mit Genehmigung der Gemeinschaft durchgeführt werden dürfen.
- Zählerablesung
- Erfassung der Verbrauchswerte, meist jährlich durch Ablesedienstleister.
- Zwangsverwaltung
- Durch das Gericht angeordnete Verwaltung einer Immobilie bei Zwangsvollstreckung.
- Zentralheizung
- Heizsystem, das ein gesamtes Gebäude mit Wärme versorgt.
- Zwischenablesung
- Ablesung bei Nutzerwechsel innerhalb des Abrechnungszeitraums.
- Abmahnung
- Formeller Hinweis bei Pflichtverstößen eines Eigentümers oder Mieters.
- Außenanlagenpflege
- Pflege der Außenflächen wie Garten, Wege, Hof durch beauftragte Dienstleister.
- Betriebskostenumlage
- Verteilung der Betriebskosten auf die Nutzer gemäß Mietvertrag oder WEG-Beschluss.
- Betriebskostenverordnung
- Rechtsverordnung, die regelt, welche Betriebskosten umlagefähig sind.
- Eigentumswohnung
- Wohnung, die als Sondereigentum im Rahmen einer WEG geführt wird.
- Fensterwartung
- Regelmäßige Wartung der Fenster – teils Gemeinschafts-, teils Sondereigentum.
- Gemeinschaftsanlage
- Einrichtung, die von allen genutzt wird, z. B. Aufzug oder Waschkeller.
- Gewerke
- Einzelne Arbeitsbereiche am Bau wie Elektrik, Heizung, Malerarbeiten.
- Grundsteuer
- Öffentliche Abgabe für Grundstücke und Immobilienbesitz.
- Hausmeister
- Verantwortlich für kleinere Reparaturen, Kontrolle und Betreuung des Objekts.
- Hausverwalter
- Berufsträger, der das Gemeinschaftseigentum nach dem WEG und Mietobjekte verwaltet.
- Heizkostenverteiler
- Gerät zur Erfassung des individuellen Heizungsverbrauchs an Heizkörpern.
- Instandsetzung
- Maßnahme zur Behebung eines Schadens an baulichen Anlagen.
- Jahreswirtschaftsplan
- Planung der Einnahmen und Ausgaben der WEG für ein Geschäftsjahr.
- Kaltmiete
- Miete ohne Nebenkosten.
- Kostenart
- Kategorisierung der Kosten (Heizung, Wasser, Verwaltung etc.).
- Lastenverteilung
- Zuweisung der finanziellen Belastung nach gesetzlichem oder vereinbartem Schlüssel.
- Mietrecht
- Teil des Zivilrechts, das die Rechte und Pflichten aus Mietverhältnissen regelt.
- Modernisierungsumlage
- Kostenumlage für Maßnahmen zur Modernisierung – z. B. durch Mieterhöhung.
- Nebenkosten
- Zusätzliche Kosten zur Kaltmiete für Betrieb, Wartung und Verbrauch.
- Objektunterlagen
- Alle relevanten Dokumente zur Immobilie wie Grundbuch, Teilungserklärung, Pläne.
- Pflichtenheft
- Dokument mit detaillierten Aufgaben und Anforderungen für Dienstleister.
- Reparaturrücklage
- Rücklage zur Deckung unerwarteter Reparaturkosten.
- Sammelheizung
- Heizanlage, die mehrere Wohneinheiten gleichzeitig versorgt.
- Sanierungsbedarf
- Erforderlichkeit größerer baulicher Eingriffe zur Werterhaltung.
- Teileigentum
- Nicht zu Wohnzwecken dienende Einheiten, z. B. Garage oder Büro.
- Übergabeprotokoll
- Dokumentation des Objektzustands bei Übergabe.
- Verwaltungskosten
- Kosten für die Tätigkeit des Hausverwalters.
- Vermietung
- Vertragsverhältnis zur Überlassung von Wohn- oder Gewerberäumen.
- Vertragsmanagement
- Verwaltung aller Objekt-relevanten Verträge durch den Verwalter.
- Wartung
- Regelmäßige Kontrolle und Pflege technischer Einrichtungen.
- WEG-Recht
- Rechtliche Vorschriften und Regelungen aus dem Wohnungseigentumsgesetz.
- Zähler
- Gerät zur Messung von Verbrauch, z. B. Strom-, Wasser- oder Wärmezähler.
- Zweckentfremdung
- Nutzung einer Wohnung entgegen der Zweckbestimmung – z. B. als Ferienwohnung.
Verwaltung.Ruhr FAQ’s.
Wir maximieren Ihre Immobiliengewinne
Bei Verwaltung.Ruhr finden Sie gebündelte Immobilienkompetenz und viele leistungsbereite Ansprechpartner unter einem Dach zum Management Ihres Immobilienvermögens.
Ja. Wir können sowohl wohnwirtschaftlich als auch gewerblich genutzte Immobilien sowie Gewerbeparks und Sonderimmobilien etc. verwalten.
Verwaltung.Ruhr übernimmt kaufmännische Verwaltung, technische Betreuung, Mieterkommunikation, Abrechnungen, Forderungsmanagement, Reparaturkoordination und auf Wunsch auch Vermietungsleistungen sowie weitere Leistungen.
Verwaltung.Ruhr übernimmt die kaufmännische Verwaltung, technische Betreuung, Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, Beschlussumsetzung, Dienstleistersteuerung und Kommunikation mit dem Beirat sowie Information der Eigentümer.
Wichtig sind ein wirksamer Beschluss, klare Fristen, vollständige Unterlagenübergabe, geordnete Kontenumstellung und transparente Kommunikation mit Eigentümern und Dienstleistern.
Wir haben einen klaren Onboarding-Prozess und wachsen aktuell, sodass die Zusammenarbeit zeitnah beginnen könnte.
Ja. Einzelne Eigentümer oder Beiräte können Verwaltung.Ruhr als mögliche Verwaltung vorschlagen. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft.
Ja. Nach einem Erstgespräch kann die Übernahme strukturiert vorbereitet werden. Wichtig sind dabei Kündigungsfristen, Unterlagenübergabe und klare Kommunikation. Bei entsprechender Beauftragung können wir den gesamten Übernahmeprozess für Sie erledigen.
Ja, wir können Ihren Bestand zu jeder Zeit übernehmen und nicht erst zum 1. Januar des Folgejahres.
Ja. Entscheidend ist nicht allein die Größe, sondern ob eine professionelle Verwaltung sinnvoll organisiert werden kann.
Ja. Der Beirat wird sinnvoll eingebunden und erhält die Informationen, die er für seine Aufgabe benötigt.
Unsere Empfehlung für ein sorgenfreies Immobilienmanagement
Melden Sie sich und erfahren Sie, wie wir Sie unterstützen können.
Erhalten Sie einen individualisierten Vorschlag für Ihre persönliche Situation.





