Verwaltung.Ruhr · Immobilien.WertRadar

Was kann Ihre Immobilie am Markt erzielen?

Erfassen Sie die wertrelevanten Merkmale. Wir prüfen Ihre Angaben persönlich, gleichen Besonderheiten ab und bereiten eine realistische Preiseinschätzung für die Besichtigung vor.

  • Kostenlose Erstanalyse
  • Persönlich geprüft
  • Regional eingeordnet
Welche Immobilie möchten Sie bewerten?

Die Objektart bestimmt, welche Merkmale und welches Bewertungsverfahren später maßgeblich sind.

Von Daten zu einer tragfähigen Preisentscheidung

So wird aus der Online-Anfrage eine belastbare Einschätzung

Ein Algorithmus erkennt Regelmäßigkeiten. Er sieht jedoch weder Feuchtigkeit im Keller noch eine ungewöhnlich gute Aussicht, problematische Grundrisse, rechtliche Belastungen oder den tatsächlichen Modernisierungsstandard. Deshalb verbindet Verwaltung.Ruhr digitale Vorbereitung mit persönlicher Prüfung.

01

Daten aufnehmen

Sie übermitteln die wertrelevanten Objekt-, Lage-, Nutzungs- und Kontaktdaten strukturiert und erhalten eine Vorgangsnummer.

02

Unterlagen prüfen

Wir klären fehlende Angaben und benennen die Unterlagen, die für eine zuverlässige Einordnung benötigt werden.

03

Objekt besichtigen

Vor Ort werden Zustand, Modernisierungen, Mikrolage, Besonderheiten und mögliche Risiken plausibilisiert.

04

Markt einordnen

Je nach Objekt werden Vergleichs-, Sach- oder Ertragswertansätze sowie regionale Marktkenntnis herangezogen.

05

Preisrahmen erläutern

Sie erhalten eine mündliche Spanne und eine Empfehlung für einen realistischen Angebotspreis – ohne Scheingenauigkeit.

06

Nächsten Schritt wählen

Sie entscheiden frei über einen Verkauf, einen schriftlichen Marktpreisbericht oder ein förmliches Sachverständigengutachten.

Drei klar getrennte Leistungsstufen

Die richtige Aussage für den richtigen Zweck

Kostenfrei

Mündliche Verkaufspreisspanne

Für Eigentümer mit einem konkreten oder absehbaren Verkaufsinteresse im Tätigkeitsgebiet.

  • Online-Vorprüfung
  • Objektbesichtigung nach Prüfung
  • Mündlicher Preisrahmen
  • Empfehlung zum Angebotspreis
Individuelles Angebot

Förmliches Verkehrswertgutachten

Für gerichtliche, steuerliche oder konfliktbehaftete Anlässe über entsprechend qualifizierte Sachverständige.

  • Bewertung nach § 194 BauGB
  • Geeignetes ImmoWertV-Verfahren
  • Umfangreiche Dokumentation
  • Gesonderte Beauftragung

* Die konkrete Anrechnung, Frist und Höhe werden im schriftlichen Bewertungs- beziehungsweise Maklervertrag geregelt. Gesetzliche Vorgaben zur Verteilung von Maklerkosten bleiben unberührt.

Häufige Fragen

Was Eigentümer vorab wissen sollten

Warum wird kein Sofortwert auf dem Bildschirm angezeigt?
Ein belastbarer Wert benötigt aktuelle Vergleichs- oder Marktdaten und die Prüfung besonderer Objektmerkmale. Ein scheinbar exakter Sofortbetrag würde Genauigkeit vortäuschen. Verwaltung.Ruhr nennt deshalb erst nach Plausibilisierung und Besichtigung einen Preisrahmen.
Ist die erste Einschätzung wirklich kostenlos?
Die Prüfung Ihrer Anfrage und – bei geeignetem Objekt und ernsthaftem Verkaufsinteresse – die mündliche Preiseinschätzung im Rahmen einer Besichtigung sind kostenfrei und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie eine ausdrücklich als kostenpflichtig bezeichnete schriftliche Leistung gesondert beauftragen.
Welche Unterlagen verbessern die Bewertung?
Besonders hilfreich sind Grundbuchauszug, Grundrisse, Wohn- oder Nutzflächenberechnung, Energieausweis, Modernisierungsnachweise und bei vermieteten Objekten Mietverträge beziehungsweise eine Mieterliste. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Protokolle und Angaben zur Erhaltungsrücklage hinzu.
Ist die Preiseinschätzung ein Gutachten?
Nein. Eine mündliche Verkaufspreisspanne und ein Marktpreisbericht dienen der Verkaufs- und Vermarktungsentscheidung. Für gerichtliche, steuerliche oder andere förmliche Zwecke ist regelmäßig ein gesondertes Verkehrswertgutachten einer entsprechend qualifizierten sachverständigen Person erforderlich.
Werden meine Daten an Portale verkauft?
Nein. Die Anfrage wird unmittelbar an Verwaltung.Ruhr übermittelt und zur Bearbeitung des konkreten Bewertungsanliegens verwendet. Das Formular enthält keine Newsletter-Einwilligung und lädt keine externen Bewertungs- oder Trackingdienste.